Kieferorthopädische Behandlung in jedem Alter

Es ist nie zu früh oder zu spät! Allgemein kann gesagt werden, dass eine kieferorthopädische Behandlung in fast jedem Alter durchgeführt werden kann.

KieferORTHOPÄDIE

Behandlungszeitpunkt

Das ist auch der Grund wieso wir Kinder, Jugendliche und Erwachsenen behandeln. Jedoch wird der sogenannte richtige Zeitpunkt von der Art und dem Umfang der Fehlstellungen bestimmt. Die Standardbehandlung beginnt bei den Kindern im Alter von 9-12 Jahren. Umfangreiche Fehl-stellungen mit der Tendenz zur Verschlechterung sollten auch früher behandelt werden, allerdings nicht vor dem 4. Lebensjahr. Der Behandlungsbeginn hängt natürlich auch von der Kooperationsabhängigkeit der Patienten ab.

Bei der Erwachsenenbehandlung muss berücksichtigt werden, dass sich der Kieferknochen mehr gegen die erforderlichen Umbauprozesse wehrt und sich somit die Behandlungsdauer verlängern kann. Körpereigenes Wachstum kann nicht mehr zugunsten der Behandlung mittels herausnehmbaren Apparaturen genutzt werden. Falls eine umfangreiche Bissfehlstellung vorliegt ist diese oft nur mit einer festen Zahnspange oder in ausgeprägten Fällen in Kombination aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie zu therapieren.

Generell gilt: falls Sie bei sich selber oder bei Ihren Kindern Gebissauffälligkeiten festgestellt haben, lassen Sie sich altersunabhängig einen Beratungstermin geben. Wir beraten Sie gerne!

Behandlungsindikation

Die Gründe, die zu einem Behandlungsbeginn führen sind oftmals eine Kombination aus Ästhetik und Funktion.

Schief stehende Zähne, die häufig durch den Platzmangel für alle bleibende Zähne in einem Kiefer entstehen sehen nicht nur unästhetisch aus, sondern können durch eine erschwerte Zahnreinigung zu Karies und/oder Zahnfleischentzündungen führen.

Falls die oberen und unteren Zähne nicht richtig aufeinander beißen kann es zu Fehlbelastungen von Zähnen, Kiefergelenken und auch zu Haltungsschäden kommen. Die Konsequenzen führen von Zahnüberempfindlichkeiten über Kiefergelenksschäden bis hin zu starken Kopfschmerzen oder sogar Tinnitus.

Die Behandlung von Bissfehlstellungen optimiert auch die Abbeiß,- Atem- und Sprechfunktion.

Die gesetzlichen Krankenkassen schränken allerdings den Rahmen indem eine kieferorthopädische Behandlung von ihnen bezahlt wird ein. Es gibt einen sogenannten Kieferorthopädischen Indikationskatalog, indem die Krankenkassen dem Kieferorthopäden genau vorschreiben ab wann behandelt werden darf. Der Grad jeder Fehlstellung wird in 5 Schweregrade unterteilt. Erst ab einem Schweregrad von 3 kann der Kieferorthopäde eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen durchführen.

Behandlungsmethoden

  • Herausnehmbare Apparaturen: Funktionskieferorthopädische verwenden wir bei Bissfehlstellungen. Wir nutzen körpereigene Kräfte, die wir mit Hilfe des Gerätes steuern um Umbauvorgänge im Bereich des Kiefergelenkes und Alveolarknochens zu starten.
  • Herausnehmbare Spangen: Werden verwendet um den Kiefer zu vergrößern und um geringfügige Zahnfehlstellungen zu korrigieren. Die Zähne werden nicht wie mit der festen Zahnspange von einem Ort zu anderen komplett versetzt, sondern nur mit der Zahnkrone an die richtige Stelle gekippt. Häufig wird nach der Behandlung mit der losen Zahnspange noch eine feste Zahnspange zur Optimierung des Behandlungsergebnisses benötigt.
  • Feste Apparaturen: Keramikbrackets, Minibrackets, Kassenbracket
  • Stabilisierungsgeräte: Schiene, Platte, Lingualretainer
  • Kiefergelenksbeschwerden: Funktionsanalyse, Aufbißschiene
  • Sportschutz

Behandlungskosten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihre Krankenkasse die Behandlung genehmigt zahlt die Krankenkasse 80% der Kosten aus ihrem Leistungskatalog. 20% müssen Sie zunächst selber zahlen. Das bedeutet, dass Sie alle 3 Monate eine Rechnung von uns bekommen über 20% der Kosten die in den 3 Monaten angefallen sind. Die Rechnungen müssen Sie gut aufbewahren und nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung bekommen Sie nach Einreichen der Rechnungen das Geld zurück.

Falls die Fehlstellung Ihres Kindes den geringen Schweregrad von 1 oder 2 aufweist übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungen. Falls Sie trotzdem eine Behandlung für Ihr Kind wünschen vereinbaren wir gemeinsam eine Privatbehandlung. Die Behandlungen werden auch nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen. Erwachsene müssen selber für die Behandlungskosten aufkommen, es sei denn es wird bei einem hohen Schweregrad eien kombinierte Behandlung mit einem Kieferchirurgen erforderlich.

Patienten die Privat versichert sind sollten sich vorher bei iher Versicherung erkundigen in welchem Umfang die Kosten getragen werden.

Behandlungsablauf

  • Beratungsgespräch
  • Erstellen der Behandlungsunterlagen
  • Behandlungsbeginn